Ab 18:00 Uhr begrüßen wir alle interessierten Gäste zu unserer Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und Zugangsregelungen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule.

 

Bitte melden Sie sich zu unserer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 08.11.2021 vorher an. Die Veranstaltung findet um 18:00 Uhr in der Mensa der Schule statt. Wir hoffen, Sie möglichst zahlreich begrüßen zu dürfen. Nur so können wir auf individuelle Fragen und Probleme eingehen.

 

Sollten Sie nicht vor Ort erscheinen können, schreiben Sie mir bis Freitag, den 05.11.2021 eine E-Mail unter c.guarino@t.fawz.de und ich sende Ihnen rechtzeitig einen Einladungslink, mit dem Sie dann die Veranstaltung online verfolgen und auch Fragen stellen können.

 

Folgende Punkte werden wir besprechen:

  1. Allgemeines zur Schule
  2. Kernpunkte unseres Konzepts (Praxisorientierung, Freiarbeit, Ganztagsangebot)
  3. Funktionsweise einer Gesamtschule mit GOST
  4. Vertrag und Schulgeld
  5. Anmeldung und Aufnahmeverfahren
  6. Start in Klasse 7
  7. Tipps und Hinweise

 

Claudio Guarino
Jahrgangskoordinator der 7. und 8. Jahrgangsstufe

Aktuelle Zutrittsregelungen:

  • Keine Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler sind durch die Schutzkonzepte der Schulen mit einer 2-maligen Testung (auch während der Ferien) an verschiedenen Tagen in der Woche von einem zusätzlichen Test befreit.
    (Vorlage der unterzeichneten Bescheinigung durch einen Sorgeberechtigten notwendig)
  • Testpflicht für Erwachsene
    3G-fähige Testzertifikate (kostenpflichtig) werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden.
    Ein 3G-gültiger Testnachweis kann auch vom Arbeitgeber ausgestellt worden sein, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
    (Das Testergebnis darf nicht älter als 24h sein und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.)
  • Die Testpflicht für Erwachsene entfällt, wenn diese genesen oder geimpft sind und darüber einen Nachweis erbringen können.
    (Nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.)
  • Im Außengelände ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
  • Im Schulgebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
  • Begrenzungen der Teilnehmerzahl bei Führungen gibt es nicht. Es gilt lediglich das Abstandsgebot von 1,50 m zu wahren. (Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Tragepflicht befreit.)
  • Erfassung von Kontaktdaten in einem Kontaktnachweis oder durch vorherige Anmeldung

 

Einzelfallentscheidungen der Landkreise, die sich nach den individuellen Inzidenzwerten richten, sind nicht berücksichtigt. Bitte achten Sie auf das tagesaktuelle Geschehen.