Allgemein

Du weißt noch nicht genau, wie Deine berufliche Zukunft aussehen könnte?

Dann bist du bei uns genau richtig!

 

Wir möchten den zukünftigen Absolventen aus der Region die Chance bieten, sich über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten und regional ansässige Unternehmen zu informieren. Am 12. März 2022 laden wir von 9:30 Uhr – 13:00 Uhr interessierte Schülerinnen und Schüler zur 1. Berufs- und Studienorientierungsmesse auf das Gelände unserer Schule ein.

Gewinnen Sie Einblicke in Unternehmen, die Sie bisher nur aus der Ferne kannten. Knüpfen Sie in einem ungezwungenen Rahmen erste Kontakte und finden heraus, was zu Ihnen passen könnte und zu wem Sie passen könnten.

 

Frau Eick – Berufskoordinatorin der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Woltersdorf der FAWZ gGmbH

Wir freuen uns sehr, dass wir für unsere 1. Messe zur Berufs- und Studienorientierung Firmen aus unterschiedlichsten Branchen gewinnen konnten.

Liste der Aussteller:

  • Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
  • AIFS GmbH | Bauunternehmen
  • Berufliche Schule Paula Fürst der FAWZ gGmbH
  • Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder)
  • CEMEX Deutschland AG
  • Dachbau Schuster
  • Fels-Werke GmbH
  • F/G/M Automobil GmbH Franz Graf Mettchen Erkner
  • Häuslicher Krankenpflegedienst Stecher GmbH
  • Heizung und Sanitär Woltersdorf e.G.
  • Hotel Esplanade Resort & Spa
  • IHK-Projektgesellschaft mbH
  • Immanuel Klinik Rüdersdorf. Pflegedienst
  • Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
  • Mayer Kanalmanagement GmbH
  • Sparkasse Ode Spree
  • Wasserstraßen -und Schifffahrtsamt Spree-Havel
    Ausbildungswerkstatt Fürstenwalde
  • WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH

Die Messe zur Berufs- und Studienorientierung der Gesamtschule Woltersdorf der FAWZ gGmbH wird unterstützt durch unseren langjährigen Partner in der Berufs- und Studienorientierung, der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), Ansprechpartnerin Frau Wilke.  

Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Zutrittsregelungen der Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 23. Februar entsprechen.

 

  • Im Außengelände ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
  • Im Schulgebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
  • Es gilt das Abstandsgebot von 1,50 m zu wahren. (Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Tragepflicht befreit.)

 

Testpflicht für Kinder und Schüler

  • Keine Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler sind durch die Schutzkonzepte der Schulen mit einer 3-maligen Testung pro Woche von einem zusätzlichen Test befreit.
    (Vorlage der unterzeichneten Bescheinigung durch einen Sorgeberechtigten notwendig)

 

Testpflicht für Erwachsene

Das Schulgelände darf betreten, wer:

  • eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen kann (nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig);
  • den Nachweis über die für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus führen kann;
  • als asymptomatische Person im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.

 

Anforderungen an den zu erbringenden Testnachweis:

Testzertifikate werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden.
Ein 3G-gültiger Testnachweis kann auch vom Arbeitgeber ausgestellt worden sein, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
(Das Testergebnis darf nicht älter als 24h sein und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.)

 

Einzelfallentscheidungen der Landkreise, die sich nach den individuellen Inzidenzwerten richten, sind nicht berücksichtigt. Bitte achten Sie auf das tagesaktuelle Geschehen.